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[Wichtig] Wir haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unterkunftsverträge veröffentlicht.

21. Mai 2026

Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge auf dieser Website veröffentlicht haben.

Die folgenden Informationen sind auch auf unserer Webseite unter „Unterkunftsbedingungen und Stornierungsrichtlinien“ veröffentlicht. Bitte lesen Sie diese daher unbedingt durch, bevor Sie eine Reservierung vornehmen.



Unterkunftsbedingungen


[Ablehnung des Abschlusses eines Unterkunftsvertrags]


Diese Einrichtung wird in folgenden Fällen keinen Beherbergungsvertrag abschließen:


(1) Wenn die Einrichtung feststellt, dass es sich bei der Person, die eine Unterkunft sucht, um ein Mitglied der Yakuza oder um eine Gesellschaft oder sonstige Organisation handelt, deren Geschäftstätigkeit von einem Mitglied der Yakuza kontrolliert wird.


(2) Wenn es sich bei der Person, die eine Unterkunft beantragt, um eine juristische Person handelt und einer ihrer leitenden Angestellten Mitglied einer kriminellen Vereinigung ist


(3) Wenn eine Person, die beabsichtigt, im Hotel zu übernachten, ein Verhalten an den Tag legt, das andere Gäste erheblich stört.


(4) Wenn eine Person, die eine Unterkunft beantragt, gewalttätige Forderungen stellt oder Belastungen verlangt, die über das zumutbare Maß der Leistungen der Einrichtung oder ihrer Mitarbeiter hinausgehen, …


(5) Wenn die Einrichtung feststellt, dass die Person, die eine Unterkunft sucht, Mitglied einer kriminellen Vereinigung, ein mit einer kriminellen Vereinigung verbundenes Unternehmen oder eine Organisation oder deren Angehörige oder eine andere asoziale Kraft (nachfolgend „kriminelle Vereinigung oder andere asoziale Kraft“ genannt) ist.



[Recht zur Kündigung des Vertrags mit dieser Einrichtung]


Diese Einrichtung behält sich das Recht vor, einen Beherbergungsvertrag zu kündigen, wenn festgestellt wird, dass ein Gast unter eine der folgenden Bedingungen fällt.


(1) Organisierte kriminelle Gruppen und andere asoziale Kräfte


(2) Unternehmen oder andere Organisationen, deren Geschäftstätigkeit von kriminellen Organisationen oder deren Mitgliedern kontrolliert wird


(3) Eine Gesellschaft, deren Organe Mitglieder einer kriminellen Vereinigung sind.


(4) Wenn Sie sich so verhalten, dass andere Gäste dadurch erheblich belästigt werden.


(5) Wenn die Person gewalttätige Forderungen stellt oder Belastungen verlangt, die ein angemessenes Maß gegenüber der Einrichtung oder ihren Mitarbeitern überschreiten

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