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[Unterkunftsbedingungen]

[Ablehnung des Abschlusses eines Unterkunftsvertrags]

 

Diese Einrichtung wird in folgenden Fällen keinen Beherbergungsvertrag abschließen:

 

(1) Wenn die Einrichtung feststellt, dass es sich bei der Person, die eine Unterkunft sucht, um ein Mitglied der Yakuza oder um eine Gesellschaft oder sonstige Organisation handelt, deren Geschäftstätigkeit von einem Mitglied der Yakuza kontrolliert wird.

(2) Wenn es sich bei der Person, die eine Unterkunft beantragt, um eine juristische Person handelt und einer ihrer leitenden Angestellten Mitglied einer kriminellen Vereinigung ist

(3) Wenn eine Person, die beabsichtigt, im Hotel zu übernachten, ein Verhalten an den Tag legt, das andere Gäste erheblich stört.

(4) Wenn eine Person, die eine Unterkunft beantragt, gewalttätige Forderungen stellt oder Belastungen verlangt, die über das zumutbare Maß der Leistungen der Einrichtung oder ihrer Mitarbeiter hinausgehen, …

(5) Wenn die Einrichtung feststellt, dass die Person, die eine Unterkunft sucht, Mitglied einer kriminellen Vereinigung, ein mit einer kriminellen Vereinigung verbundenes Unternehmen oder eine Organisation oder deren Angehörige oder eine andere asoziale Kraft (nachfolgend „kriminelle Vereinigung oder andere asoziale Kraft“ genannt) ist.



[Recht zur Kündigung des Vertrags mit dieser Einrichtung]

 

Diese Einrichtung behält sich das Recht vor, einen Beherbergungsvertrag zu kündigen, wenn festgestellt wird, dass ein Gast unter eine der folgenden Bedingungen fällt.

 

(1) Organisierte kriminelle Gruppen und andere asoziale Kräfte

(2) Unternehmen oder andere Organisationen, deren Geschäftstätigkeit von kriminellen Organisationen oder deren Mitgliedern kontrolliert wird

(3) Eine Gesellschaft, deren Organe Mitglieder einer kriminellen Vereinigung sind.

(4) Wenn Sie sich so verhalten, dass andere Gäste dadurch erheblich belästigt werden.

(5) Wenn die Person gewalttätige Forderungen stellt oder Belastungen verlangt, die ein angemessenes Maß gegenüber der Einrichtung oder ihren Mitarbeitern überschreiten

Stornierungsbedingungen

◆ Auswirkungen der Schließung der Straße von Hormuz

Die kürzliche Schließung der Straße von Hormuz hat zu stark gestiegenen Treibstoffkosten für Flugzeuge geführt, was Flugausfälle und Verspätungen zur Folge hat.
Aufgrund der Auswirkungen dieser Situation bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen auch dann keine Rückerstattung anbieten können, wenn Ihr gebuchter Flug storniert wird und Sie nicht in der Lage sind, zu uns zu kommen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

[Besondere Bestimmungen bezüglich höherer Gewalt]


Auch im Falle höherer Gewalt werden wir grundsätzlich keine Rückerstattungen leisten oder Änderungen vornehmen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

- Schlechtes Wetter (starker Schneefall, sintflutartige Regenfälle, Taifune usw.)
- Naturkatastrophen wie Erdbeben und Vulkanausbrüche - Ausbrüche von Infektionskrankheiten wie COVID-19 und Grippe - Aussetzung, Verspätung oder Annullierung von Flügen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln

[Zu Ausnahmen]


Bei besonderen Umständen, wie beispielsweise Betriebsschließungen aufgrund von Notstandsverordnungen der lokalen Behörden oder behördlichen Anordnungen, werden wir alternative Lösungen prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall so schnell wie möglich.

[Eine Reiseversicherung wird empfohlen]


Um für den Fall einer Stornierung oder Änderung Ihrer Reise aufgrund der oben genannten Ereignisse höherer Gewalt gerüstet zu sein, empfehlen wir Ihnen dringend, selbst eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

【andere】
Diese Richtlinie gilt als vom Kunden zum Zeitpunkt der Buchung akzeptiert.
Falls wir aufgrund von Umständen unsererseits nicht in der Lage sind, eine Unterkunft bereitzustellen, bieten wir eine vollständige Rückerstattung oder gleichwertige alternative Vorkehrungen an.

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